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Arbeitszeit Lohn und Dienstkleider

Wöchentliche Arbeitszeit 1872 – 1997

1872 84 – 96 Stunden
1877 Erstes Fabrikgesetz 65 Stunden
1890 Erstes Arbeitszeitgesetz (AZG) Minimale Ruheschicht 72 Stunden 8-10 Sunden
1902 Zweites Arbeitszeitgesetz Die Privatbahnen blieben bei 66 Stunden 72 Stunden
1914 Zweites Fabrikgesetz 60 Stunden
1921 Drittes Arbeitszeitgesetz 48 Stunden
1931 Freier Samstagnachmittag für die Verwaltungsdienste des Bundes und deren Betriebe 45 1/2 Stunden
1958 Verwaltungsdienste des Bundes und deren Betriebe 44 Stunden
1959 Betriebspersonal 46 Stunden
1960 Einführung der für das Büropersonal der Bundesverwaltung 5 Tage Woche
1967 Betriebspersonal 45 Stunden
1968 Einführung der durchgehenden Verwaltungsdienste des Bundes und deren Betriebe 5 Tage Woche
1968 Betriebspersonal 44 Stunden
1986 Gesamtes Bundespersonal 42 Stunden
1987 Personal, das dem AZG unterstellt ist 42 Stunden
1995 Gesamtes Bundespersonal 41 Stunden
1996 Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag beträgt beim Rangierpersonal 492 beziehungsweise 504 Minuten.
Besoldung des Rangierpersonals 1902 – 1997

Jahresgehalt mit Teuerungsausgleich, aber ohne Ortszuschlag.

Jahr
1902
Minimum Maximum
Rangierarbeiter II Fr. 1`200.- 1`600.-
Rangierarbeiter I Fr. 1`200.- 1`900.-
Rangiervorarbeiter Fr. 1`300.- 2`000.-
Rangiermeister II Fr. 1`400.- 2`200.-
Rangiermeister I Fr. 1`800.- 2`700.-
1929
Neue Besoldungsklassen bei den SBB, 1 bis 26
Minimum Maximum
Rangierarbeiter II 25. Bkl. Fr. 2`800.- 4`200.-
Rangierarbeiter I 24.Bkl. Fr. 2`900.- 4`500.-
Zugrücksteller 23. Bkl. Fr. 3`000.- 4`800.-
Rangiervorarbeiter 22. Bkl. Fr. 3`100.- 5`100.-
Rangiermeister 20. Bkl. Fr. 3`300.- 5`700.-
1953
Ämterklassifikation
Für das Rangierpersonal konnten einige Verbesserungen erreicht werden.
Minimum
Rangierarbeiter + 2-3 Klassen
Zugrücksteller + 2 Klassen
Rangiervorarbeiter + 1 Klasse
Rangiermeister + 0-1 Klasse
1956
Minimum Maximum
Rangierarbeiter 22. Bkl. Fr. 7`025.- 8`932.-
Zugrücksteller 21. Bkl. Fr. 7`173.- 9`437.-
Rangiervorarbeiter 21. Bkl. Fr. 7`173.- 9`437.-
Rangiermeister II Kl. 20. Bkl. Fr. 7`320.- 9`944.-
Rangiermeister I Kl. 19 Bkl. Fr. 7`468.- 10`449.-
1963
Ämterklassifikation
Minimum
Rangierarbeiter + 1 Klasse
Zugrücksteller + 1 Klasse
Rangiervorarbeiter + 1 Klasse
Rangiermeister II + 2 Klassen
Rangiermeister I + 2 Klassen
1964
Minimum Maximum
Rangierarbeiter 21. Bkl. Fr. 10`100.- 12`566.-
Zugrücksteller 20. Bkl. Fr. 10`300.- 13`222.-
Rangiervorarbeiter 20. Bkl. Fr. 10`300.- 13`222.-
Rangiermeister II Kl. 18. Bkl. Fr. 10`510.- 13`839.-
Rangiermeister I Kl. 17. Bkl. Fr. 10`930.- 15`221.-
1973 Ämterklassifikation
Für das Rangierpersonal konnte nach harten und langwierigen Verhandlungen wiederum eine annehmbare Verbesserung erreicht werden. Zudem wurden die Rangierarbeiter zu Rangierangestellten und die Rangiervorarbeiter zu Rangiergruppenführern umbezeichnet.

Minimum
Rangierangestellter + 1 Klasse
Rangiergruppenführer + 1- 2 Klassen
Rangiermeister + 2 Klassen
1976
Minimum Maximum
Rangierangestellter 20. Bkl. Fr. 24`284.- 28`586.-
Zugrücksteller 19. Bkl. Fr. 24`534.- 30`013.-
Rangiergruppenführer 19. Bkl. Fr. 24`534.- 30`013.-
Rangiergruppenführer 18. Bkl. Fr. 24`784.- 31`440.-
Rangiergruppenführer 17. Bkl. Fr. 25`044.- 32`886.-
Rangiermeister 17. Bkl. Fr. 25`044.- 32`886.-
Rangiermeister 16. Bkl. Fr. 25`314.- 34`306.-
Rangiermeister 15. Bkl. Fr. 25`584.- 35`747.-
1981 Fand eine sogenannte Flickaktion statt, bei welcher auch das Rangierpersonal beteiligt war. Die Bedingung für den Aufstieg zum Rangiermeister 15. + 16. Bkl. Sowie zum Rangiergruppenführer 17. + 18. Bkl. wurden gelockert. Das Amt Rangierangestellter 20. Bkl. wurde zum Durchgangsamt. Smtliche Rangierer konnten mindestens bis zum Zugrücksteller 19. Bkl. aufsteigen.
1985 Fand eine weitere punktuelle Anpassung der Ämterklassifikation statt. Es konnte das neue Amt Rangierdisponent im RB-Limmattal und Muttenz II geschaffen werden. Das Amt Zugrücksteller wurde aufgehoben, die echten Zugrücksteller konnten als Rangiergruppenführer in die 18. Bkl. aufsteigen. Die Ämterreihe Rangierangestellter wurde um zwei Klassen bis in die 18. Bkl. verlängert.
1986 Wurde das neue Einreihungssystem für die Einreihung der Rangiermeister in Kraft gesetzt. Mit diesem neuen System konnte den Auswirkungen der Rationalisierungen mit weiteren Verminderungen bei den Rangiergruppen entgegen gewirkt werden und mehrere vorher rückgestufte Rangiermeister wieder von der 16. Bkl. in die 15. Bkl. zurückgeholt werden. Neu bei diesem System war die Möglichkeit der Wiedererwägung mit einem Antrag an die BA GD.
1990 Neben den eigentlichen / wie immer harten / Einreihungsdiskussionen war diese Runde geprägt von ebenso harten Verhandlungen über die phasenweise Umsetzung der Verbesserungen. Die dritte Phase konnte Anfang 1990 umgesetzt werden. Bei einer Vorgabe von durchschnittlich 70% Hebungen konnten der SEV und der RPV für das Rangierpersonal mit sogenannten selektiven Öffnungen eine höhere Prozentzahl an Verbesserungen erreichen. Auf diesen Zeitpunkt wurde auch die Besoldungsskala umgedreht, das heisst die Bkl. 1 ist neue die niedrigste und die 31. Bkl. ist die Höchste, nebst den Überklassen.
1992
Minimum Maximum
Rangierangestellter 6 Bkl. Fr. 43`864.- 54`922.-
8 Bkl. Fr. 44`114.- 57`355.-
9 Bkl. Fr. 44`374.- 59`763.-
Rangiergruppenführer 8 Bkl. Fr. 44`374.- 59`763.-
9 Bkl. Fr. 44`644.- 62`233.-
10 Bkl. Fr. 44`914.- 64`688.-
Rangiermeister 9 Bkl. Fr. 44`644.- 62`233.-
10 Bkl. Fr. 44`914.- 64`688.-
11 Bkl. Fr. 45`344.- 67`120.-
12 Bkl. Fr. 45`964.- 69`610.-
Rangierdisponet 12 Bkl. Fr. 45`964.- 69`610.-
1997 Wurden die Rangiermeister im Turnaround neu eingereiht.

Dienstkleider

Bei den Privatbahnen mussten im letzten Jahrhundert die Arbeiter ihre Arbeit in Zivilkleidern und Dienstmützen verrichten, wobei sie die Dienstmütze selber zu bezahlen hatten. Erst mit der Verstaatlichung trat eine verbesserte Abgabe von Dienstkleidern in Kraft. Eine erste Revision des Kleiderreglementes konnte nach 10jährigen Verhandlungen im Jahre 1914 abgeschlossen werden. Mitschuldig am schleppenden Gang dieses Geschäfts war die Zersplitterung der gewerkschaftlichen Kraft in viele, nur schlecht kooperierende Einzelverbände. Die Verbesserungen wurden aber wegen des Kriegsausbruchs durch Tragzeitverlängerungen und schlechte Stoffqualitäten wieder nichtig. Die in den Jahren 1949 – 1952 durchgeführte Totalrevision des Bekleidungsreglements brachte dem gesamten Arbeiterpersonal die vollständige Uniformierung, ausserdem die notwendigen Überkleider. Als Konzern musste allerdings eine Tragzeitverlängerungen beim übrigen Personal in Kauf genommen werden. Gleichzeitig trat an Stelle des Stehkragens der Umlegekragen. Auch andere Kleidungsstücke wurden modernisiert, die Qualität der Stoffe wurde verbesserte. Die Gradabzeichen erfuhren einige Ergänzungen. In den folgenden Jahren kam der Lodenmantel, der Filzhut und der Regenmantel zur Abgabe. Die Verhandlungen über die nächsten, vom SEV 1965 eingereichten Eingaben zogen sich bis 1978 hin. Zwischen 1965 und 1977 wurden gleichwohl einige Verbesserungen im Bekleidungssortiment erreicht, wie bessere Stoffqualitäten und anderes mehr. In diesen Jahren wurden auch die orange Warnkleider eingeführt, was zum Teil grossen Widerstand hervorgerufen hatte. Am 1. Januar 1978 kam endlich das neue Dienstkleiderreglement zur Anwendung. Es brachte als wichtigste Neuerung das Punktesystem. Jeder Bedienstete konnte fortan die benötigten Dienstkleider nach Bedarf bestellen, natürlich nur innerhalb seines zugeteilten Sortiments. Nach knapp 20 Jahren trat 1997 wiederum ein neues Kleiderreglement in Kraft. Im Jahre 1993 ging man bei den Arbeitskategorien von der veralteten und unzweckmässigen Uniformierung zu Arbeitskleidern über. Dies geschah nicht zuletzt deshalb, weil die Uniform nicht mehr getragen wurde. Man gibt sich in der Öffentlichkeit nicht mehr gerne als Eisenbahner zu erkennen, denn der Berufsstolz der Eisenbahner hatte aus verschiedenen Gründen in den letzten 30 Jahren schwer gelitten. Für das Rangierpersonal von besonderer Bedeutung war schliesslich das im Jahr 1996 trotz grossem Widerstand eingeführte Helmobligatorium.

Quelle: Heft, Jubiläumschrift 100 Jahre RPV SEV

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