Chronik

Ein herzhaftes Glückauf βš’οΈ dem 100-jährigen RPV Unterverband πŸŽ‚

 
Wer etwa glaubt, 100-jährige seien alt πŸ§“, ja uralt, hat sich beim SEV-Unterverband RPV gründlich getäuscht ❌. Man braucht bloß eine lebhafte RPV Sektionversammlung πŸ—£οΈ oder eine Kreistagung besucht zu haben, dann weiß jeder, wo Bartli den Most holt 🍏. Die Sprache ist eine ungeschminkt deutliche, ja manchmal deftige πŸ’¬. Die Leute sind offen, gesprächig, erfindungsreich πŸ’‘ und 100%ige Eisenbahner πŸš‚. Der SEV als die Gewerkschaft der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner 🀝 darf heute seinem jugendlich und dynamisch gebliebenen Unterverband RPV zum 100. Geburtstag gratulieren πŸŽ‰. Die Rangierer näher vorzustellen, hiesse Wasser in den Rhein zu tragen 🌊. Wir alle kennen sie als jene mutigen Männer πŸ’ͺ, die behende und schnell zwischen die Puffer stehen, kuppeln oder entkuppeln πŸ”— und sich, als ob nichts geschehen wäre, bereits der nächsten Arbeit zuwenden πŸ› οΈ. Wer hatte ihnen nicht schon zugeschaut πŸ‘€ und sie heimlich bewundert oder gar ein wenig gezittert 😰.
 
Als Bahnfahrer πŸš† bin ich ihnen dankbar für ihre exakte, schnelle und auf Sicherheit bedachte Arbeit πŸ›‘οΈ, die nicht gerade ungefährlich ist ⚠️. Als Gewerkschafter bin ich den Rangierern dankbar für ihre sprichwörtliche Treue zu Gewerkschaft SEV ❀️. Merci πŸ™, liebe RPV-Kollegen für Eure Arbeit, beruflich und gewerkschaftlichπŸ’Ό. Gewiss, der gewerkschaftliche Alltag des RPV ist kein Honiglecken 🐝. Wer würde sich nicht an den Erstfelder Handel zurück erinnern πŸ—“οΈ, als Tausende von SEV-Kundgebungsteilnehmerinnen und -teilnehmern im November 1992 gegen den massiven Stellenabbau protestiert haben πŸ“’. Aus diesem RPV- und SEV-Protest ist der Contrat social gewachsen 🌱, der den SBB-Angestellten trotz Umstrukturierung und Personalreduktion die Beschäftigung sichert πŸ’ΌπŸ›‘οΈ. Eine bedeutende gewerkschaftliche Errungenschaft des SEV πŸ†, zu welcher RPV-Leute den Grundstein mitgelegt haben 🧱. Die Rangierer wissen, dass weitere Rationalisierungsmassnahmen vor ihrem Beruf nicht halt machen werden πŸ›‘. Gelegentlich wird über technische Neuerungen geredet πŸ’», die diesen Beruf weiter dezimieren könnten. Der RPV nimmt die Herausforderung an πŸ’ͺ, diskutiert Rationalisierungsmöglichkeiten mit im Interesse der Zukunft πŸš€ der SBB und des ganzen öffentlichen Verkehrs 🚌. Wer aber glaubt, er könne über die Köpfe der Rangierer entscheiden πŸ—£οΈβŒ, wird deutliche Worte hören und sich hüten, sein Handeln zu wiederholen πŸ›‘. Der SEV gratuliert dem RPV zu seinem stolzen Jubiläum πŸŽ–οΈ, dankt ihm für die kollegiale Zusammenarbeit 🀝 und wünscht ihm trotz aller Widrigkeiten einen flotten Beginn in sein zweites Jahrhundert β˜€οΈ.
 
Ernst Leuenberger, Verbandpräsident SEV, Nationalrat, Solothurn πŸ‡¨πŸ‡­
 
Quelle: Heft, Jubiläumschrift 100 Jahre RPV SEV πŸ“–

Sektion RPV Schaffhausen

 
Nach dem Streik bei der NOB, erging von Schaffhausen aus der Ruf an alle Bahnhöfe der NOB sich zu einer Tagung auf den 8. August 1897 nach Schaffhausen einzufinden, um die Lage des Rangierpersonals zu besprechen. 42 Kollegen aus den Bahnhöfen Zürich, Zug, Brugg, Romanshorn, Winterthur und Schaffhausen folgten der Einladung und beschlossen sich zu einem eigenen Verband zusammenzuschliessen. So geht aus einen Schreiben von dem Präsident an den damaligen Bahnhofsvorstand hervor, dass ein Trockenraum erstellt werden sollte. So steht also fest, wie primitiv das Rangierpersonal in den Anfangsstadien der Eisenbahn ihre Kleider trocken mussten. Ebenfalls von einer Wohnungsnot war die Rede, als in der Stadt die Mietpreise Anstiegen. Fast jeder musste ein Velo anschaffen um den Weg von Buchthalen, Uhwiesen, Herblingen und Feuerthalen nicht zu Fuss zurück zulegen, denn dort fanden die schlecht bezahlten Rangierer eine billigere Wohnung. Albert Roost, der während 20 Jahren unsere Sektion präsidierte, hat 1923 bei einem Protestschreiben an den Bahnhofsvorstand unterzeichnet. Darin werden die Missstände der Anlagen sowie der knappe Personalbestand und die schlechte Zusammenarbeit mit der Reichs-Bahn erläutert. Der Platzmangel stand im Vordergrund, so dass die Kundschaft immer und immer Schuld der Verzögerung bei der Zustellung der Wagen, dem Ranierpersonal unterschob. Das Resultat war gleich null und das Rangierpersonal musste aus dieser Situation das bestmögliche machen. Der zweimalige Lohnabbau in den 20er Jahren gab diesen Kollegen und der Verbandsleitung SEV viel zu schaffen. Gleichzeitig wurde die Arbeitszeit verlängert, die Ruheschichten und Ferien verkürzt.
 

75 Jahre RPV Winterthur

 
Am Samstag den 26. August fand sich die Sektion Winterthur zu einer besinnlichen Feier zum 75 jährigen Bestehen zusammen. Zu diesem Anlass waren auch die Pensionierten sowie jene, die durch einen tragischen Unfall am Ausüben dieses Berufes verhindert sind, eingeladen. Der Präsident heisst die Kollegen herzlich willkommen wie auch die Gäste Max Konrad, Sekretär des Gewerkschaftsamt, den Zentralpräsidenten und Bfi-Stv, sowie die Delegationen der Unterverbandssektionen. Einige Kollegen, welche durch Krankheit am Besuch der Feier verhindert waren, wurde durch ein Kartengruss die besten Wünsche zur Genesung übermittelt. Zur Eröffnung spielte die „alte Garde“ den Marsch „Alte Kameraden“. Der Präsident hielt einen kurzen Rückblick. 1897 wurde der SRPV mit 47 Mitgliedern gegründet, da die Arbeiter recht- und schutzlos den Vorgesetzten ausgeliefert waren. Von Mitspracherecht durften die Kollegen nur träumen!. In der Folge entwickelte sich unsere Organisation zusehends, 1947 zählte die Sektion bereits 96 Mitglieder und beim heutigen Jubiläum 150 Mitglieder. Dies dürfte den Beweis erbringen, dass sich die Organisation erfolgreich für ihre Kollegen einsetzt und hängende Postulate durch Geschlossenheit verwirklicht werden konnte. Die technische Entwicklung , verbunden mit den Rationalisierung bei den Eisenbahnen, wird uns in Zukunft schwere Probleme auf bürden, wenn die neuen Rangierbahnhöhfe und die automatische Kupplung verwirklicht sind. Denken wir aber auch daran, dass die Unfallziffern im Rangierdienst mit den neuen technischen Einrichtungen auf ein Minimunm reduziert werden können. Durch den Abbau beim Rangierpersonal wird sich aber das Personalproblem neu stellen. Nur durch rechtzeitige verfügte Massnahmen des Arbeitsgebers und des SEV können für die Betroffenen Härtefälle vermieden werden. Möge es den zukünftigen Funktionären des RPV gelingen, gemeinsam mit der Verbandsleitung auch diese Hürden zu meistern. Nur durch Einigkeit und Geschlossenheit werden wir erfolgreich zum Ziel kommen. Der Zentralpräsident gratuliert zum 75. Jährigen Jubiläum und hebt das gute Einvernehmen der Sektion zum ZV hervor. Immer habe die Sektion gute Leute in den ZV entsandt und dem RPV stets neue Impulse verliehen. Auch dürften wir stolz sein, den ersten Sekretär aus dem Rangierpersonal zu stellen, zu dessen Wahl er Max Konrad herzlich gratuliert.

Kriegsjahre 1939-1945

 
Der Ausbruch des zweiten Weltkrieges 1939-1945 stellte das Rangierpersonal seine sehr harte Probe. Der Betriebsluftschutz stand, nebst der Arbeit, ständig in Ausbildung und später auch bei jedem Fliegeralarm auf seinem Posten, da wurde nicht mehr von der obligatorischen und gesetzlichen Nachtruhe gesprochen und bei der Verdunkelung unseres Landes musste der Rangierdienst selbstverständlich aufrecht erhalten bleiben, denn die Versorgung unseres Landes hing ja ausschliesslich von unser Bundesbahn ab, da das Benzin für die Strassenfahrzeuge vom Ausland bezogen werden musste und somit auch rationiert war. Aus den Jahresberichten der Kriegsjahre wird ersichtlich, wie gross der Wunsch nach Verschonung unseres Landes durch einen Angriff von aussen war. Aber auch bei den Eisenbahner hatte sich eine grosse Zahl von National- Sozialisten eingenistet und zwar von oben bis unten. Schaffhausen hat von diesen eine starke Gruppe beherbergt, den die Reichsbahn hat ihre Arbeiter nur beschäftigt wenn sie der Partei beigetreten waren. Am 1. April 1944 wurde Schaffhausen bombardiert und zwar irrtümlich von amerikanischen Flieger. Eine harte Probe musste die Bevölkerung bestehen. 42 Tote wo von 5 Kollegen und zahlreiche Verletzte, sowie einen grossen Sachschaden waren das Fazit dieses Irrtums. Die Vernachlässigungen während des Krieges in örtlicher Hinsicht mussten nachgeholt werden und die Forderung auf anständige Aufenthaltslokale und Gehwege im Rangierfeld, sowie Weichenbeleuchtungen, sogar mehr Personal, trugen Früchte.

Quelle: Heft, 100 Jahre RPV Winterthur Schaffhausen πŸ“–

Das Rangierpersonal verselbstständigt sich

 
Das Rangierpersonal, das zum Teil im VSEA, zum Teil in der AUST organisiert war, kämpfte wohl in beiden Verbänden mit und erhoffte dadurch eine Besserstellung. Da es aber in beidern Verbänden nur Mitläufer war, also ohne eigene Vertretung, blieb für die Rangierer der Streik letztlich enttäuschend. Vor dem mustergültig durchgeführten NOB-Streick wurden die Wagenwärter, wie damals die Rangierarbeiter bezeichnet wurden, mit einem Anfangsgehalt von Fr. 1`400.- im Jahr besoldet. Nach dem Streik belief sich der Anfangslohn aber nur noch auf FR. 1`380.- im Jahr. Die Höchstbesoldung allerdings wurde um Fr. 60.- von Fr. 1`740.- auf Fr. 1`800.- angehoben. Die Aufbesserungsquote betrug alle zwei Jahre Fr. 60.-. Es lag jedoch im Ermessen der Vorgesetzten, dem Rangierarbeiter die Aufbesserung vorzuenthalten, wenn dieser sich auf irgend eine Art missliebig gemacht haben sollte. Wohl mancher Kollege, der auf irgend eine Art bei seinen Vorgesetzten Anstoss erregt hatte, musste statt nur zwei Jahre volle vier Jahre auf seine bescheidene Aufbesserung warten. Dass das Rangierpersonal mit dem Ergebnis des Streiks nicht befriedigt war, versteht sich, umsomehr, als auch weitere Bestimmungen nicht seinen Vorstellungen entsprach: Rangiervorarbeiter gab es damals z.B. noch nicht. Den Dienst als Ablöser des Pfeifers, wie damals der Rangierleiter bezeichnet wurde, besorgte der älteste Wagenwärter der Gruppe. Er erhielt pro Tag eine Stellvertreterzulage von Fr. 1.- pro Tag, wenn er mehr als 30 Tage ununterbrochen diesen Ablöserdienst ausgeführt hatte. Ergab sich hingegen ein Unterbruch, so begann die Frist wieder von vorne zu zählen. Auch bei den Uniformen klemmte es: Die Blusen und Mützen hatte das Personal aus eigenen Mitteln anzuschaffen. Alle vier Jahre erhielt das Rangierpersonal einen Regenmantel, die Ablöser allerdings nicht. Unter diesen Umständen fiel der Gedanke das Nordostbahn-Rangier, sich von VSEA und AUST selbständing zu machen, auf fruchtbaren Boden. Von Schaffhausen aus erging der Ruf an das Rangierpersonal der NOB-Bahnhöfe, sich zu einer Tagung auf den 08. August 1897 in Schaffhausen einzufinden, um die Lage des Rangierpersonals zu besprechen und die weiteren Massnahmen zu treffen. Dem Ruf folgten 42 Kollegen aus den Bahnhöfen Zürich, Zug, Brugg, Romanshorn, Schaffhausen und Winterthur. Sie beschlossen, sich zu einem eigenen Verband zusammenzuschliessen.

Der Rangierpersonal-Verband (RPV-NOB)

 
Der Gründungsakt des Rangierpersonal-Verband der Nordostbahn (RPV-NOB) wurde am Sonnatg, 29. August 1897 in Winterthur vollzogen. Der Verband zählte im Gründungsjahr fünf Sektionen mit 219 Mitglieder: Zürich 110, Winterthur 47, Schaffhausen 15, Brugg 13, Romanshorn 22, Zug 12. Jede Sektion erhielt eine Vertretung im Zentralvorstand. Als Zentralpräsidnet wurde Kollege J. Stähli von der Sektion Romanshorn gewählt. Bei einem Monatsbeitrag von 50 Rappen an die Zentralkasse – Sektionskassen gab es keine – musste sich jedes Mitglied verpflichten, beim Todesfall eines Mitgliedes einen Franken zu bezahlen, der den Hinterbliebenen als Unterstützung zufallen würde. Der kleine Nordostbahn-RPV stellte bald fest, dass nur ein Zusammenschluss Stärkung bedeuten könne. Er suchte deshalb beim VPST Anschluss, wurde aber mit der lakonischen Antwort abgewiesen, der RPV-NOB sei nur eine lokale Organisation. Zuerst müsste das Rangierpersonal aller Bahnen im RPV organisiert sein.

Der Schweizerische Rangierpersonal-Verband (SRPV)

 
Gestärkt durch die erwähnten Vorkommnisse und den daraus resultierenden Kampfgeist ging der kleine RPV-NOB sofort ans Werk. Auf Antrag der Sektion Winterthur wurde ein Kredit von Fr. 200.- aus der Zentralkasse bewilligt. Zwei Mitglieder der Zentralvorstandes sollten damit eine Agitationsreise zur Organisierung des Rangierpersonals auf allen schweizerischen Bahnhöfen unternehmen. Als Agitatioren wurden der Zentralpräsident J. Stähli sowie der Zentralkassier bestimmt. Nur mit grösster Mühe gelang es, die NOB dazu zu bewegen, den beiden die notwendigen Rasttage zu gewähren. Die Agitationsreise begann anfangs Januar 1899. überall begegneten den beiden Werbeaposteln auf ihrer Reise Schwierigkeiten. In Basel war man im Begriff, einen Rangier- und Weichenwärter-Verband zu gründen. In Biel stiess man auf sprachliche Schwierigkeiten. Die beiden Agitatioren verzichteten deshalb auf die weiterreise nach Neuenburg. In Olten musste man mit eigenen Runden Bier nachhelfen, um die Gemüter in Stimmung zu bringen. In Bern stellte sich nach anfänglichem Zögern ein voller Erfolg ein. In der AUST-Hochburg Luzern hingegen musste man unverrichteter Dinge abziehen, während die VESA organisierten Goldauer Kollegen glaubten, diesen nicht verlassen zu können. Einen vollen Erfolg hatten die Werbeapostel lediglich auf den Bahnhöfen Sargans, Rorschach und St.Gallen. Bei der Rückkehr stellten sie fest, dass der bewilligte Kredit bis auf 5 Rappen aufgebraucht war. Durch die Selbständigkeitgelüste des Rangierpersonals aufgeschreckt, befürchtete der VSEA eine Abspaltung des bei ihm organisierten Rangierpersonals. Er zeigte sich deshalb bereit, den Rangieren eine Vertretung in der VSEA-Leitung einzuräumen. Diese Einsicht kam aber zu spät. Ein weiter drohender Konflikt löste sich mit der 1897 erfolgten Gründung des Schweizerischen Weichen- und Bahnwärterverbandes (VSWB). Die Basler Rangier-Kollegen konnten ebenfalls dem SRPV an schliessen. Die Früchte der Agitationsreis reiften rasch. Bereits am 5. Februar 1899 wurde zur Gründungsversammlung des Schweizerischen Rangierpersonal-Verbands im Hotel „Rütli“ in Luzern eingeladen. Dem Aufruf folgten mehrere hundert Mann. Sie vollzogen die Gründung und beauftragten eine 11 köpfige Kommission mit der Ausarbeitung der Statuten. Genau einen Monat später, am 05. März 1899, konnte eine weitere Versammlung in Basel den Statutenentwurf durch beraten und genehmigen. Gleichzeitig wählten die Delegierten die neue Zentralleitung, die sich auf folgende Plätze verteilt: Präsident in Winterthur, Vizepräsident in Basel, Sekretär und Kassier in Zürich. Am Ende des Gründungsjahres 1899 fand die erste Delegiertenversammlung statt, welche die Tätigkeit und die bedeutenden Beschlüsse des Zentralvorstandes vom laufenden Jahr gut hiess. Man stellte sich von Anfang an auf den Standpunkt, dass der SRPV nicht „nur“ eine Gewerkschaft im engeren Sinne, das heisst mit materialisten Grundsätzen sein könne. Es galt auch der Schaffung von Wohlfahrtseinrichtungen, wie sie bereits bei Bruderverbänden bestanden. Dieses Fundament hat heute allen Stürmen und Neuerungen erfolgreich getrotzt.

Vom losen Kartell zum Schweizerischen Eisenbahnerverband (SEV)

 
Eine erste Wieder-Annäherung erfolgte im Jahr 1908. Es entstand zwar kein Einheitsverband, doch immerhin ein loses Kartell von Eisenbahnverbänden, dem die AUST, der VPST sowie der SZPV angehörten. Das Kartell spielte vor allem in den Verhandlungen über das neue Besoldungsgesetz im Jahr 1910 eine wichtige Rolle. Im Kartell fehlten allerdings die beiden Verbände der Lokführer (VSLF) und -heizer (VSLH). Diese strebten eine Fusion an, die jedoch wegen ideologischer Differenzen misslang. Der VSLH erweiterte sich in der Folge zum Schweizerischen Lokomotivpersonalverband (SLPV) und schnitt dem VSLF damit den Mitgliedernachwuchs ab. In den folgenden Jahren wurden noch einige andere Zusammenschlüsse in Erwägung gezogen, allerdings ohne konkrete Ergebnisse. Es brauchte die grossen Entbehrungen und Nöte des Ersten Weltkrieges, um die gewerkschaftliche Einigung des Eisenbahnpersonals richtig in Schwung zu bringen. Ein erster Schritt dazu war die Neugründung des Verbandes schweizerischer Eisenbahnangestellter (VESA). Der neue VESA nahm am 01. Januar 1918 seine Tätigkeit auf. Er trug bereits den Charakter einer eigentlicher Einheitsorganisation und bildete eine Vorstufe zum heranreifenden SEV. Er hatte mit dem früheren VESA nur wenig gemein. Er umfasste die sechs Unterverbände VPV, SBV, VAS, RPV, WPV, und VPT (heute Bezeichnung). Das Sekretariat führte der mit der Materie bestens vertraute Generalsekretär Nationalrat Emil Düby, Vater des späteren Verbandspräsidenten SEV, Kollegen Hans Düby. Als Adjunkt amtierte Paul Perrin und als Sekretär Robert Bratschi. Die schwere wirtschaftliche und soziale Lage als Folge des vierjährigen Krieges, die grosse Not unter der arbeitenden Bevölkerung und schliesslich der Generalstreik führten zu Gesprächen mit den noch aussenstehenden Verbänden des fahrenden Personal (SZPV, SLPV) und der AUST. Mit der Beitrittserklärung des VSEA zum Schweizerischen Gewerkschaftbund war ein wichtiges ideologisches Hindernis für einen Zusammenschluss aller Eisenbahner aus der Welt geräumt. Mit der Ausnahme des VSLF gehörten alle Eisenbahnverbände jetzt dem SGB an. Die letzten Hindernisse fegte der für die Solidarität der Eisenbahner so wichtige Generalstreik vom November 1918 weg. Der Einheitsverband wurde fast über Nacht zur Selbstverständlichkeit. Die Diskussionen drehten sich bald nur noch um die Form und das Vorgehen. Am 30. November 1919 schliesslich fand in Bern Gründungsversammlung statt. Der Einheitsverband, der „Schweizerische Eisenbahnerverband“ (SEV) war verwirklicht. Damit fand auch beim jubilierenden Schweizerischen Rangierpersonal-Verband das 22jährige harte Ringen um die Einheit aller Eisenbahner seinen Abschluss.

 

Zentralpräsidenten des RPV 1897 – 1991 

 

J. Stähli Romanshorn 1897 – 1898
M. Pletscher Winterthur 1899 6 Monate
Th. Brodbeck Basel 1899 – 1902
H. Heidelberger Zürich 1903 – 1911
J. Jucker Winterthur 1912 – 1919
B. Enderlin Zürich 1920 – 1929
G. Erlacher Basel 1930 – 1936
G. Bernasconi Basel 1937 – 1941
H. Schmid (Ehrenpräsident) Zürich 1942 – 1952
S. Mella Zürich 1953 – 1962
W. Schoch Zürich 1963 – 1975
H. Hämming Zürich 1976 – 1984
J. Jud Zürich 1985 – 1991
B. Borer Basel Seit 1. Juli 1991

 

 

Dienst nach Vorschrift des Rangierpersonals

 
Am 12. November 1996 löste der RPV zum ersten Mal gesamtschweizerisch einen „Dienst nach Vorschrift“ aus. Er protestierte damit gegen die Lohnabbaupläne der SBB. Während sieben Tagen, vom 13. bis 19. November 1996, wurden die Vorschriften peinlich genau eingehalten. In den Medien fand die Aktion ein grosses Echo. Einige Dienststellenleiter reagierten hingegen nervös und setzten das Rangierpersonal zum Teil erheblich unter Druck. Dabei hielt sich das Rangierpersonal lediglich strikt an die Vorschriften; an diejenigen Vorschriften notabene, nach denen die SBB auch bestrafen, wenn es zu Unregelmässigkeiten kommt. Die Auswirkungen der Aktion „Dienst nach Vorschrift“ hielten sich im Rahmen der Erwartungen. Wegen der Verkehrsflaute kam es nur bei wenigen Güter- und Postzügen zu Verspätungen. Dies allerdings ist ein deutliches Zeichen dafür, dass in einigen Rangierzentern die Abläufe und die Personalbestände überprüft und zum Teil angepasst werden müssen. Dem Personal muss es unbedingt möglich sein, die Vorschriften konsequent einzuhalten, ohne dass der Fahrplan und die Arbeitsabläufe ins Wanken geraten. Nicht alle RPV-Mitglieder waren von der Aktion begeistert. Gesamthaft betrug die Beteiligungsquote nur 50 bis 60 Prozent. Doch es nützt nichts, die Faust im Sack zu machen.
Darauf spielte auch ein Leserbrief in der SEV-Verbandszeitung „arbeit&verkehr“ vom 26. November 1996 an:
„Liebe Kollegen vom Rangierdienst Für Euer tolles Mitmachen an der RPV-Aktion „Dienst nach Vorschrift“ möchte ich allen danken. Den einen fürs mitmachen, den anderen für das Nicht-Mitmachen, denn so lernt man schliesslich seine Kollegen kennen. Für die einen sind alle, die mitgemacht haben, halt nur „Spinnchaibe“. Diesen Ausdruck möchte ich persönlich für unsere Nicht-Mitmacher nicht verwenden. Aber statt sachlich miteinander zu reden, Zivilcourage zu zeigen, ist es natürlich einfacher, anonym in der R-Gruppe SEV-Fahnen anzuzünden. Liebe Kollegen, auch im Fall, dass diese Aktion „Dienst nach Vorschrift“ an unsere Situation nichts ändern wird: Uns, die dabei gewesen sind, hat sie etwas Positives gebracht, es nennt sich Mut und Selbstvertrauen.
Stets offene Signale wünscht Euch allen Euer Sekretär RPV Bern PB. Gfeller „Lenin“ Jöggu, Steffisburg Mut und Selbstvertrauen bewiesen alle, welche mitgemacht und somit den Kollegen im Zentralausschuss RPV den Rücken gestärkt haben. Eines ist klar: Die Arbeitnehmer/Innen in der Schweiz und die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner im besonderen sind nicht mehr gewohnt, harte Arbeitskampfmassnahmen zu ergreifen und sie auch durchzustehen. Sie müssen dies wieder lernen und zwar bevor Ihnen das Wasser am Halse steht. Allen Mutlosen seien deshalb die Worte von Karl Jaspers in Erinnerung gerufen: „Die Hoffnungslosigkeit ist schon die vorweggenommene Niederlage“.

Quelle: Heft, Jubiläumschrift 100 Jahre RPV SEV

Wöchentliche Arbeitszeit 1872 – 1997

 

1872     84 – 96 Stunden
1877 Erstes Fabrikgesetz 65 Stunden
1890 Erstes Arbeitszeitgesetz (AZG) Minimale Ruheschicht 72 Stunden 8-10 Sunden
1902 Zweites Arbeitszeitgesetz Die Privatbahnen blieben bei 66 Stunden 72 Stunden
1914 Zweites Fabrikgesetz 60 Stunden
1921 Drittes Arbeitszeitgesetz 48 Stunden
1931 Freier Samstagnachmittag für die Verwaltungsdienste des Bundes und deren Betriebe 45 1/2 Stunden
1958 Verwaltungsdienste des Bundes und deren Betriebe 44 Stunden
1959 Betriebspersonal 46 Stunden
1960 Einführung der für das Büropersonal der Bundesverwaltung 5 Tage Woche
1967 Betriebspersonal 45 Stunden
1968 Einführung der durchgehenden Verwaltungsdienste des Bundes und deren Betriebe 5 Tage Woche
1968 Betriebspersonal 44 Stunden
1986 Gesamtes Bundespersonal 42 Stunden
1987 Personal, das dem AZG unterstellt ist 42 Stunden
1995 Gesamtes Bundespersonal 41 Stunden
1996 Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag beträgt beim Rangierpersonal 492 beziehungsweise 504 Minuten.  

Besoldung des Rangierpersonals 1902 – 1997

 

Jahresgehalt mit Teuerungsausgleich, aber ohne Ortszuschlag.

Jahr  
1902
 
  Minimum Maximum
Rangierarbeiter II Fr. 1`200.- 1`600.-
Rangierarbeiter I Fr. 1`200.- 1`900.-
Rangiervorarbeiter Fr. 1`300.- 2`000.-
Rangiermeister II Fr. 1`400.- 2`200.-
Rangiermeister I Fr. 1`800.- 2`700.-
1929
Neue Besoldungsklassen bei den SBB, 1 bis 26
  Minimum Maximum
Rangierarbeiter II 25. Bkl. Fr. 2`800.- 4`200.-
Rangierarbeiter I 24.Bkl. Fr. 2`900.- 4`500.-
Zugrücksteller 23. Bkl. Fr. 3`000.- 4`800.-
Rangiervorarbeiter 22. Bkl. Fr. 3`100.- 5`100.-
Rangiermeister 20. Bkl. Fr. 3`300.- 5`700.-
1953
Ämterklassifikation
Für das Rangierpersonal konnten einige Verbesserungen erreicht werden.
  Minimum  
Rangierarbeiter + 2-3 Klassen  
Zugrücksteller + 2 Klassen  
Rangiervorarbeiter + 1 Klasse  
Rangiermeister + 0-1 Klasse  
1956
  Minimum Maximum
Rangierarbeiter 22. Bkl. Fr. 7`025.- 8`932.-
Zugrücksteller 21. Bkl. Fr. 7`173.- 9`437.-
Rangiervorarbeiter 21. Bkl. Fr. 7`173.- 9`437.-
Rangiermeister II Kl. 20. Bkl. Fr. 7`320.- 9`944.-
Rangiermeister I Kl. 19 Bkl. Fr. 7`468.- 10`449.-
1963
Ämterklassifikation
  Minimum  
Rangierarbeiter + 1 Klasse  
Zugrücksteller + 1 Klasse  
Rangiervorarbeiter + 1 Klasse  
Rangiermeister II + 2 Klassen  
Rangiermeister I + 2 Klassen  
1964
  Minimum Maximum
Rangierarbeiter 21. Bkl. Fr. 10`100.- 12`566.-
Zugrücksteller 20. Bkl. Fr. 10`300.- 13`222.-
Rangiervorarbeiter 20. Bkl. Fr. 10`300.- 13`222.-
Rangiermeister II Kl. 18. Bkl. Fr. 10`510.- 13`839.-
Rangiermeister I Kl. 17. Bkl. Fr. 10`930.- 15`221.-
1973 Ämterklassifikation
Für das Rangierpersonal konnte nach harten und langwierigen Verhandlungen wiederum eine annehmbare Verbesserung erreicht werden. Zudem wurden die Rangierarbeiter zu Rangierangestellten und die Rangiervorarbeiter zu Rangiergruppenführern umbezeichnet.

 

 
  Minimum  
Rangierangestellter + 1 Klasse  
Rangiergruppenführer + 1- 2 Klassen  
Rangiermeister + 2 Klassen  
1976
  Minimum Maximum
Rangierangestellter 20. Bkl. Fr. 24`284.- 28`586.-
Zugrücksteller 19. Bkl. Fr. 24`534.- 30`013.-
Rangiergruppenführer 19. Bkl. Fr. 24`534.- 30`013.-
Rangiergruppenführer 18. Bkl. Fr. 24`784.- 31`440.-
Rangiergruppenführer 17. Bkl. Fr. 25`044.- 32`886.-
Rangiermeister 17. Bkl. Fr. 25`044.- 32`886.-
Rangiermeister 16. Bkl. Fr. 25`314.- 34`306.-
Rangiermeister 15. Bkl. Fr. 25`584.- 35`747.-
1981 Fand eine sogenannte Flickaktion statt, bei welcher auch das Rangierpersonal beteiligt war. Die Bedingung für den Aufstieg zum Rangiermeister 15. + 16. Bkl. Sowie zum Rangiergruppenführer 17. + 18. Bkl. wurden gelockert. Das Amt Rangierangestellter 20. Bkl. wurde zum Durchgangsamt. Sämtliche Rangierer konnten mindestens bis zum Zugrücksteller 19. Bkl. aufsteigen.    
1985 Fand eine weitere punktuelle Anpassung der Ämterklassifikation statt. Es konnte das neue Amt Rangierdisponent im RB-Limmattal und Muttenz II geschaffen werden. Das Amt Zugrücksteller wurde aufgehoben, die echten Zugrücksteller konnten als Rangiergruppenführer in die 18. Bkl. aufsteigen. Die Ämterreihe Rangierangestellter wurde um zwei Klassen bis in die 18. Bkl. verlängert.    
1986 Wurde das neue Einreihungssystem für die Einreihung der Rangiermeister in Kraft gesetzt. Mit diesem neuen System konnte den Auswirkungen der Rationalisierungen mit weiteren Verminderungen bei den Rangiergruppen entgegen gewirkt werden und mehrere vorher rückgestufte Rangiermeister wieder von der 16. Bkl. in die 15. Bkl. zurückgeholt werden. Neu bei diesem System war die Möglichkeit der Wiedererwägung mit einem Antrag an die BA GD.    
1990 Neben den eigentlichen / wie immer harten / Einreihungsdiskussionen war diese Runde geprägt von ebenso harten Verhandlungen über die phasenweise Umsetzung der Verbesserungen. Die dritte Phase konnte Anfang 1990 umgesetzt werden. Bei einer Vorgabe von durchschnittlich 70% Hebungen konnten der SEV und der RPV für das Rangierpersonal mit sogenannten selektiven Öffnungen eine höhere Prozentzahl an Verbesserungen erreichen. Auf diesen Zeitpunkt wurde auch die Besoldungsskala umgedreht, das heisst die Bkl. 1 ist neue die niedrigste und die 31. Bkl. ist die Höchste, nebst den Überklassen.    
1992
    Minimum Maximum
Rangierangestellter 6 Bkl. Fr. 43`864.- 54`922.-
  8 Bkl. Fr. 44`114.- 57`355.-
  9 Bkl. Fr. 44`374.- 59`763.-
Rangiergruppenführer 8 Bkl. Fr. 44`374.- 59`763.-
  9 Bkl. Fr. 44`644.- 62`233.-
  10 Bkl. Fr. 44`914.- 64`688.-
Rangiermeister 9 Bkl. Fr. 44`644.- 62`233.-
  10 Bkl. Fr. 44`914.- 64`688.-
  11 Bkl. Fr. 45`344.- 67`120.-
  12 Bkl. Fr. 45`964.- 69`610.-
Rangierdisponet 12 Bkl. Fr. 45`964.- 69`610.-
1997 Wurden die Rangiermeister im Turnaround neu eingereiht.    

Dienstkleider

 
Bei den Privatbahnen mussten im letzten Jahrhundert die Arbeiter ihre Arbeit in Zivilkleidern und Dienstmützen verrichten, wobei sie die Dienstmütze selber zu bezahlen hatten. Erst mit der Verstaatlichung trat eine verbesserte Abgabe von Dienstkleidern in Kraft. Eine erste Revision des Kleiderreglementes konnte nach 10jährigen Verhandlungen im Jahre 1914 abgeschlossen werden. Mitschuldig am schleppenden Gang dieses Geschäfts war die Zersplitterung der gewerkschaftlichen Kraft in viele, nur schlecht kooperierende Einzelverbände. Die Verbesserungen wurden aber wegen des Kriegsausbruchs durch Tragzeitverlängerungen und schlechte Stoffqualitäten wieder nichtig. Die in den Jahren 1949 – 1952 durchgeführte Totalrevision des Bekleidungsreglements brachte dem gesamten Arbeiterpersonal die vollständige Uniformierung, ausserdem die notwendigen Überkleider. Als Konzern musste allerdings eine Tragzeitverlängerungen beim übrigen Personal in Kauf genommen werden. Gleichzeitig trat an Stelle des Stehkragens der Umlegekragen. Auch andere Kleidungsstücke wurden modernisiert, die Qualität der Stoffe wurde verbesserte. Die Gradabzeichen erfuhren einige Ergänzungen. In den folgenden Jahren kam der Lodenmantel, der Filzhut und der Regenmantel zur Abgabe. Die Verhandlungen über die nächsten, vom SEV 1965 eingereichten Eingaben zogen sich bis 1978 hin. Zwischen 1965 und 1977 wurden gleichwohl einige Verbesserungen im Bekleidungssortiment erreicht, wie bessere Stoffqualitäten und anderes mehr. In diesen Jahren wurden auch die orange Warnkleider eingeführt, was zum Teil grossen Widerstand hervorgerufen hatte. Am 1. Januar 1978 kam endlich das neue Dienstkleiderreglement zur Anwendung. Es brachte als wichtigste Neuerung das Punktesystem. Jeder Bedienstete konnte fortan die benötigten Dienstkleider nach Bedarf bestellen, natürlich nur innerhalb seines zugeteilten Sortiments. Nach knapp 20 Jahren trat 1997 wiederum ein neues Kleiderreglement in Kraft. Im Jahre 1993 ging man bei den Arbeitskategorien von der veralteten und unzweckmässigen Uniformierung zu Arbeitskleidern über. Dies geschah nicht zuletzt deshalb, weil die Uniform nicht mehr getragen wurde. Man gibt sich in der Öffentlichkeit nicht mehr gerne als Eisenbahner zu erkennen, denn der Berufsstolz der Eisenbahner hatte aus verschiedenen Gründen in den letzten 30 Jahren schwer gelitten. Für das Rangierpersonal von besonderer Bedeutung war schliesslich das im Jahr 1996 trotz grossem Widerstand eingeführte Helmobligatorium.

Quelle: Heft, Jubiläumschrift 100 Jahre RPV SEV